Die Firmung ist das Sakrament, in dem der Christ die Fülle der Gaben des Heiligen Geistes empfängt, um den Glauben reif zu bekennen und mutig Zeugnis für Christus im Alltag abzulegen. Zusammen mit der Taufe und der Eucharistie bildet sie die sogenannten Sakramente der christlichen Initiation, die den Gläubigen in die Fülle des Lebens in der Kirche hineinführen.
Die biblische Grundlage der Firmung sind die Worte und die Verheißung Jesu: „Wenn der Heilige Geist auf euch herabkommt, werdet ihr Kraft empfangen und meine Zeugen sein“ (Apg 1,8). Schon in der Apostelgeschichte lesen wir, dass die Apostel den Gläubigen die Hände auflegten, damit sie den Heiligen Geist empfingen (Apg 8,14–17).
Die Firmung stärkt die Getauften zu einem reifen Leben im Glauben. Sie empfangen die sieben Gaben des Heiligen Geistes: Weisheit, Einsicht, Rat, Stärke, Erkenntnis, Frömmigkeit und Gottesfurcht (vgl. Jes 11,2). Durch sie kann der Christ seine Berufung tiefer leben und das Evangelium in der Welt bezeugen.
Die Firmung ist zugleich ein Zeichen der Einheit mit der weltweiten Kirche, da sie in der Regel vom Bischof – dem Nachfolger der Apostel – gespendet wird. Auf diese Weise werden die Gläubigen gestärkt, um in der Kraft des Heiligen Geistes die lebendige Gemeinschaft der Kirche mitzugestalten.
In der Pfarre Altlengbach findet die Feier der Firmung jedes Jahr in der Filialkirche Neustift-Innermanzing statt.
Für die Kandidaten (Firmlinge):
Voraussetzungen, um an der Firmvorbereitung teilzunehmen:
Er/Sie besucht den Religionsunterricht
Er/Sie ist bereit, sich einer großen Gemeinschaft mit dem Inhalt des Glaubens auseinanderzusetzen.
Er/Sie ist bereit, seinen/ihren Glauben zu vertiefen im regelmäßigen persönlichen Gebet und in der Mitfeier der Messen
Er/Sie ist bereit, die Firmvorbereitung im vollen Umfang mitzumachen.
Wenn Du diese Punkte freiwillig bejahen kannst, so freuen wir uns als Pfarre sehr, heißen Dich als Firmling herzlich willkommen - und bitte um Deine Anmeldung.
Firmpate
Es wird empfohlen, dass der Taufpate auch die Firmpatenschaft übernimmt - can. 893 § 2 CIC.
Wer ein Patenamt übernehmen will:
muss das 16. Lebensjahr vollendet haben (Ausnahme möglich, vgl. can. 874 CIC);
katholisch sein (im Zweifelsfall muss ein Taufnachweis angefordert werden);
das Sakrament der Eucharistie (Erstkommunion) bereits empfangen haben;
selbst gefirmt sein;
ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht;
darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein;
darf nicht Vater oder Mutter des Firmkandidaten sein (sie dürfen jedoch den Firmkandidaten dem Firmspender wie ein Firmpate vorstellen).
Beim Paten ist zu vermerken: Name, Geburtsdatum, Religionsbekenntnis, Beruf, Wohnadresse.
Kontakt mit dem Herrn Pfarrer Tomasz Tomski unter der Telefonnummer +43 676 826634010 und mit dem Firmvorbereitungsteam Monika und Thomas Friedl, 0650/3030674 oder 0650/2525171.
Das Anmeldeformular steht direkt auf dieser Website zum Download bereit. Bitte sende das ausgefüllte Formular an die angegebene E-Mail-Adresse.